Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK)

Gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen stellt ein ISEK die Grundlage für einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung dar. Wesentliche Inhalte sind die Darstellung der städtebaulichen Missstände, der Ziele der Erneuerung, der erforderlichen Maßnahmen sowie der sich ergebenden Kosten und die beabsichtigte Finanzierung. Auch die Themen Klimaschutz / Klimafolgenanpassung sind zu bearbeiten.
Die re.urban Stadterneuerungsgesellschaft hat bereits eine Vielzahl von ISEKs erarbeitet, mit den Kommunen die Beteiligung der Bewohner*innen / Akteure umgesetzt und die Antragstellung zur Aufnahme in die Städtebauförderung erfolgreich vorbereitet:

  • Stadt Vechta, Neuer Markt / Innenstadt (Lebendige Zentren) sowie Quartier Antoniusstraße (Sozialer Zusammenhalt) (2022)
  • Stadt Syke, Gängeviertel, Wachstum und nachhaltige Erneuerung (2022)
  • Gemeinde Jemgum, Historischer Ortskern, Wachstum und nachhaltige Erneuerung (2022)
  • Stadt Oldenburg, Nördliche Innenstadt (Lebendige Zentren)
  • Stadt Delmenhorst, Marienviertel (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Gemeinde Westoverledingen, Ortsmitte Ihrhove (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Gemeinde Emlichheim, Ortskern (Lebendige Zentren) (gemeinsam mit NWP)
  • Gemeinde Holdorf, Ortsmitte (Lebendige Zentren)
  • Stadt Syke, Bahnhofstr./Gartenstr. (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Stadt Wilhelmshaven, Stadtpark (Lebendige Zentren)
  • Gemeinde Hude, Parkstraße (Lebendige Zentren)
  • Stadt Wilhelmshaven, Tonndeich (Soziale Stadt)
  • Stadt Oldenburg, Käthe-Kollwitz-Str./Hoffkamp (Soziale Stadt)
  • Stadt Oldenburg, Untere Nadorster Straße (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
  • Stadt Leer, Weststadt (gemeinsam mit GfS) (Soziale Stadt)
  • Stadt Bramsche, Bahnhofsumfeld (Stadtumbau West)
  • Stadt Aurich, Blücher Kaserne (Stadtumbau-West)


Vorbereitende Untersuchungen

Gemäß § 141 BauGB stellen die Vorbereitenden Untersuchungen die Voraussetzung eines späteren Satzungsbeschlusses gemäß § 142 BauGB (Sanierungssatzung) dar. Sie beinhalten die Darstellung der städtebaulichen, baulichen und sozialen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet, ein Erneuerungskonzept sowie einen Vorschlag zum Sanierungsgebiet und –verfahren sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die seit einigen Jahren erforderlichen städtebaulichen Entwicklungskonzepte als Bestandteil der Anmeldung werden selbstverständlich ebenfalls von der re.urban Stadterneuerungsgesellschaft mbH erstellt.

  • Stadt Vechta, Neuer Markt / Innenstadt sowie Quartier Antoniusstraße
  • Stadt Oldenburg, Nördliche Innenstadt (Lebendige Zentren)
  • Gemeinde Westoverledingen, Ortsmitte Ihrhove (Wachstum und nachhaltige Erneuerung) Stadt Wilhelmshaven, Tonndeich (Soziale Stadt)
  • Stadt Oldenburg, Käthe-Kollwitz-Str./Hoffkamp (Soziale Stadt)
  • Stadt Oldenburg, Untere Nadorster Straße (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
  • Stadt Leer, Weststadt (gemeinsam mit GfS) (Soziale Stadt)
  • Stadt Bramsche, Bahnhofsumfeld (Stadtumbau West)
  • Stadt Aurich, Blücher Kaserne (Stadtumbau-West)
  • Stadt Wilhelmshaven VU Östliche Südstadt/Kaiser-Wilhelm-Brücke (Städtebaulicher Denkmalschutz)