Sanierungsbeauftragter

Als Sanierungsbeauftragter nach § 157 BauGB unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme. Die re.urban Stadterneuerungsgesellschaft mbH übernimmt bei Bedarf auch Präsenzaufgaben wie die Besetzung eines Büros im Stadtteil.

  • Stadt Wilhelmshaven, Stadtpark (Lebendige Zentren)
  • Gemeinde Emlichheim, Ortskern (Lebendige Zentren)
  • Gemeinde Westoverledingen, Ortsmitte Ihrhove (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Stadt Oldenburg, Käthe-Kollwitz-Str./Hoffkamp (Sozialer Zusammenhalt)
  • Stadt Leer, Weststadt (Sozialer Zusammenhalt)
  • Stadt Leer, Oststadt (Sozialer Zusammenhalt)
  • Stadt Oldenburg, Kreyenbrück-Nord (Sozialer Zusammenhalt)
  • Stadt Meppen, Rechts der Ems (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Stadt Haselünne, Nördliche Innenstadt (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)