Treuhänder

Wir stehen Ihnen als Sanierungstreuhänder bei sämtlichen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zur Seite. Im Rahmen eines Treuhändervertrages erfüllen wir diese Aufgabe im treuhänderischen Rechtsverhältnis auf Weisung der Stadt/Gemeinde nach Maßgabe der §§ 157 ff BauGB. In diesem Bereich verfügen unsere Mitarbeiter über langjährige Erfahrungen bei der Abwicklung aller Programme der Städtebauförderung.

  • Stadt Wilhelmshaven, Tonndeich (Sozialer Zusammenhalt) (gemeinsam mit Alexander Rudnick Consultants GmbH)
  • Stadt Aurich, Blücher-Kaserne (Wachstum und nachhaltige Erneuerung) (gemeinsam mit GFS)
  • Gemeinde Holdorf, Ortsmitte (Lebendige Zentren)
  • Stadt Schortens, Menkestraße (Lebendige Zentren)
  • Gemeinde Lengerich Ortskern (Lebendige Zentren)
  • Stadt Nordhorn, Blumensiedlung (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Stadt Nordhorn, Blanke (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
  • Stadt Brake, Ringquartier (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)